"Der unmündige Untertan ruft die Polizei. Der mündige Bürger informiert seinen Anwalt."

(Nikolaus Cybinski)


Rechtsanwalt Sasan Hechmat


Sasan Hechmat studierte an der Johannes Gutenberg Universität in Mainz Rechtswissenschaften.
Nach abgeschlossenem 1. Staatsexamen absolvierte Herr Hechmat sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Zweibrücken. Neben seiner Tätigkeit beim Stadtrechtsausschuss in Frankenthal konnte er unter anderem bei der Zivilkammer sowie bei der Strafkammer des Landgerichts Frankenthal prozessuale Erfahrungen sammeln.

Im Rahmen seiner Wahlstation war Herr Hechmat als Jurist bei der offiziellen Deutsch-Iranischen Industrie- und Handelskammer zu Teheran in dem Bereich Internationales Wirtschafts- und Handelsrecht tätig. Er ist ständiges Mitglied der DIHK. Seit dem widmet er sich unter anderem dem internationalen Handels- und Vertragsrecht. Über seine Referendarausbildung hinaus war er in verschiedenen international ausgerichteten Kanzleien in Mainz und Wiesbaden als Jurist und Rechtsanwalt beschäftigt.

Zudem hat er seine Fachkenntnisse durch einen sechsmonatigen Fachanwaltslehrgang für Wirtschafts- und Arbeitsrecht vertieft. Herr Hechmat ist zudem Fachanwalt für Familienrecht und Spezialist für
Arbeitsrecht
. Die Kombination aus juristischem Sachverstand und psychologischem Einfühlungsvermögen gewährleistet das Vertrauen in ihn. Darüber hinaus ist Herr Hechmat Geschäftsführer des mehrfach ausgezeichneten Instituts zur Förderung von Bildung und Integration („INBI“) in Mainz. Das "INBI" wurde unter anderem ausgezeichnet mit dem "Herrmann-Schmidt-Preis". Sein ehrenamtliches Engagement gilt dort dem Bereich des Migrations- und Ausländerrechts.


Fachbereiche:
Rechtsanwalt Hechmat betreut in der Kanzlei insbesondere die Bereiche Familienrecht, Arbeitsrecht sowie Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht und Allgemeines Zivilrecht. Zudem ist der Anwalt Referent für die von der Kanzlei organisierten Seminare auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Mitgliedschaften
  • DiJV
  • AHK
  • DAV


Rechtsanwalt Marcus Link


Rechtsanwalt Markus Link ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung unter
anderem Spezialist für Internationales Recht und Migration Recht. Schon frühzeitig wurde sein Interesse am internationalen Recht, Strafrecht und Ausländerrecht geweckt. Während seiner Tätigkeit in London konnte er zudem zahlreiche Erfahrungen im Bereich des Internationalen Privat- und
Familienrechts
sammeln. Seine Beschäftigung bei der angesehenen Rechtsanwaltskanzlei Dawson Cornwell sowie bei der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Vomberg in Frankfurt rundeten seine Ausbildung ab.
Seit 2005 praktizierte Herr Link sodann als Rechtsanwalt in der alteingesessenen Mainzer Rechtsanwaltskanzlei Fauss.
Im Mai 2005 absolvierte Herr Link sodann den „Qualified Lawyers Transfer Test“
an der BPP Law School in London und erwarb somit die Befähigung zum englischen Rechtsanwalt (Solicitor von England und Wales).
Seit September 2008 ist Herr Link als Rechtsanwalt in der Kanzlei Glöser, Acker & Hechmat tätig.

Fachbereiche:
Sein Dezernat umfasst neben allen Fragen des internationalen Rechts, das Ausländerrecht, Strafrecht sowie allgemeines Zivilrecht. Werr Link ist Mitglied der Deutsch-Britischen Juristenvereinigung.


Die Anwälte Volker Glöser und Ulrich Acker


Volker Glöser und Ulrich Acker sind die Gründer der Rechtsanwaltskanzlei und waren bis Juli 2007 noch aktiv für die Kanzlei tätig. In den letzten 33 Jahren haben sie mit viel Engagement und Esprit den Erfolg der Anwaltskanzlei - basierend auf dem Vertrauen unserer Mandanten - begründet.
Neben Rechtsanwalt Hechmat und seinen Kollegen stehen heute beide der Kanzlei als Berater zur Seite.

Fachbereiche:
Volker Glöser (Fachanwalt für Familienrecht) behandelt die Schwerpunkte Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Állgemeines Zivilrecht.
Ulrich Acker behandelt die Schwerpunkte Öffentliches Recht, Ausländerrecht und Arbeitrecht.